Das Wichtigste in Kürze:
- Eigenleistungen bei energetischen Sanierungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von BAFA und KfW bietet Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen
- Materialkosten sind bei Eigenleistungen förderfähig, nicht jedoch Arbeitskosten
- Seit Januar 2024 gelten neue Förderbedingungen mit angepassten Fördersätzen
- Eine sorgfältige Planung und Kombination von Eigen- und Fachbetriebsleistungen kann die Förderung maximieren
Sanierung in Eigenleistung: Grundlagen und Möglichkeiten
Eigenleistungen bei der Sanierung: Was ist möglich?
Als Eigenheimbesitzer kannst du viele Sanierungsarbeiten selbst durchführen. Förderfähige Eigenleistungen umfassen:- Dämmung von Dach oder Fassade
- Einbau neuer, energieeffizienter Fenster
- Installation einer Wärmepumpe
- Erneuerung des Heizsystems
Materialkosten sind förderfähig: Was bedeutet das?
Bei Eigenleistungen können die Materialkosten gefördert werden, nicht jedoch deine Arbeitszeit. Dies unterscheidet sich von Fachbetriebsleistungen, bei denen auch Arbeitskosten förderfähig sind.Materialkosten und Förderung
- Materialkosten sind nur förderfähig, wenn die Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthält.
- Der Name des Antragstellers muss auf der Rechnung stehen.
- Die Rechnung muss in deutscher Sprache sein.
- Bei Eigenleistungen ist kein Lieferungs- oder Leistungsvertrag nötig, wenn dies vor Antragstellung nicht möglich ist.
- Auch Baumarktkäufe benötigen eine korrekte Rechnung mit allen notwendigen Angaben (Standort Fördermaßnahme, Name Antragsteller etc.).
- Wichtig: Vor der Antragstellung darf kein Materialkauf stattfinden!
Sanieren in Eigenregie: Voraussetzungen und Nachweise
Eigenleistung durchgeführt: Wie nachweisen?
Um eine Förderung zu erhalten, musst du die fachgerechte Durchführung nachweisen durch:- Detaillierte Fotodokumentation
- Bestätigung eines Energieberaters
- Abnahme durch einen Fachbetrieb
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Überblick und Änderungen
BEG: Das zentrale Förderprogramm
Die BEG ist das Hauptinstrument zur Förderung energetischer Sanierungen. Sie wird von der BAFA und der KfW umgesetzt und bietet Zuschüsse für verschiedene Sanierungsmaßnahmen.BAFA und KfW: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Beide Institutionen setzen die BEG um, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte:- BAFA: Fokus auf Einzelmaßnahmen und Zuschüsse
- KfW: Angebot von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für umfassende Sanierungen
Förderfähige Maßnahmen und Zuschüsse 2024
Änderungen ab Januar 2024
Seit Beginn des Jahres gelten neue Förderbedingungen:- Anpassung der Fördersätze
- Fokus auf besonders klimafreundliche Maßnahmen
20 Prozent Förderung: Wofür und wie?
Viele Einzelmaßnahmen werden mit einem Grundfördersatz von 20 Prozent gefördert. Dies gilt beispielsweise für:- Dämmmaßnahmen an Wänden, Dächern und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Installation von Lüftungsanlagen
Wärmepumpe in Eigenleistung: Besonderheiten
Die Installation einer Wärmepumpe in Eigenleistung ist möglich, aber komplex. Beachte:- Elektrische Anschlüsse müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden
- Die Anlage muss den technischen Mindestanforderungen entsprechen
- Eine Fachunternehmererklärung ist für die Förderung notwendig
Fördermittel beantragen: Schritt für Schritt
Zuschuss beantragen: So gehst du vor
Wähle das passende Förderprogramm (BAFA oder KfW) Erstelle einen Online-Account beim jeweiligen Fördergeber Fülle den Förderantrag sorgfältig aus Reiche alle notwendigen Unterlagen einBenötigte Unterlagen für den Antrag
- Ausgefüllter Förderantrag
- Nachweis des Eigentums am Gebäude
- Energetisches Konzept oder Sanierungsfahrplan
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Fotos der durchgeführten Maßnahmen
- Technische Nachweise (z.B. U-Werte bei Dämmung)